Jobcenter muss im Einzelfall bei drohendem Arbeitsplatzverlust Darlehen für Pkw gewähren
LSG Niedersachsen-Bremen vom 13.05.2015
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden, dass das Jobcenter einer Arbeitnehmerin vorläufig ein Darlehen zur Anschaffung eines Pkw gewähren muss,
weil andernfalls Arbeitslosigkeit droht. Im konkreten Fall war der Pkw zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich und die Anschaffung nicht von vornherein unwirtschaftlich (Beschluss vom 13.05.2015, Az.: L 11 AS 676/15 B ER).
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Rechtsanwalt Ulf Schwerd